Stand – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung/Unterlassung durch KLASSEN oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder dass KLASSEN , ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig vertragliche Kardinalpflichten oder andere wesentliche Vertragspflichten oder eine schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit Dritter in Frage gestellt haben. Abweichende gesetzliche Vorschriften zugunsten der Verbraucher bleiben unberührt. 1. Der Vertragspartner hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt am Bestimmungsort anzuzeigen. Versteckte Defekte sind unmittelbar nach der Erkennung zu melden. Bei Nichtbeachtung der Kündigungsfrist ist der Vertragspartner mit Ansprüchen ausgeschlossen. Auf Verlangen schließen wir langfristige Verträge mit unseren Partnern. 3.1 Bei diesen Vereinbarungen, die auch als allgemeine Vereinbarungen bezeichnet werden, handelt es sich um Liefervereinbarungen über bestimmte Produktartikel, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit fest vereinbarten Chargengrößen und Lieferintervallen zu einem Festen Preis in einer bestimmten Menge geliefert werden. 3.2 Die vereinbarte Gesamtbestellmenge innerhalb der im Rahmen des langfristigen Vertrags geschlossenen Vertragsisteine ist verbindlich. Das Risiko trägt der Partner.3.3 Fest geplante Auftragsmengen und Lieferintervalle können nicht innerhalb des von Fall zu Fall festzulegenden Zeitrahmens geändert werden. 3.4 Wird eine Zwischenlagerung vereinbart, so trägt der Partner bei Annullierung oder technischen Änderungen des Produkts das Risiko der Annahme und/oder Änderungskosten für die gelagerte und unter Produktion befindliche Fertigungscharge.3.5 Ungeachtet der Vertragslaufzeit und/oder des Volumens der vereinbarten Vertragsmenge gilt der Festpreis der Teile für einen Zeitraum von höchstens zwölf Monaten, berechnet ab Dembeginn der Vereinbarung.
Danach werden die Preise der Teile im Rahmen des langfristigen Abkommens neu verhandelt. Wird keine Einigung erzielt, ist jeder Der Partner berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Bei vereinbarter Zwischenlagerung hat der Vertragspartner jedoch die angegebenen Chargen zu akzeptieren.3.6 Tritt bei langfristigen Vereinbarungen (Vereinbarungen mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten) in Bezug auf Arbeits-, Energie- oder sonstige Kosten eine unvorhergesehene Änderung ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, Verhandlungen über eine angemessene Preisanpassung gegen den Nachweis der Kostenänderungen zu beantragen. Kommt innerhalb einer Frist von sechs Wochen keine Einigung zustande, so ist jeder Partner berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, allerdings vorbehaltlich der Annahme der vereinbarten Mindestbestellmengen nach dem jeweiligen Liefervertrag.3.7 Für Materialkostenänderungen gilt folgende Regel:3.7.1 Der Kaufpreis umfasst den Produktpreis und einen gesondert als Materialzuschlag definierten Zuschlag für Vormaterialien.